❝Eine 71-jährige Demonstrantin, die der Gruppe „Omas gegen Rechts“ angehört, hatte dort ein Plakat mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ hochgehalten. Die Magdeburger Polizei leitete daraufhin von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren ein. Der Vorwurf: Verdacht auf eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“. Da die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Halle liegt, wurden die Akten dorthin übergeben – und dort nun geschlossen.❞
❝Die Justizbehörde stellte in ihrer Begründung laut MZ unmissverständlich klar, dass im vorliegenden Fall keine Straftat vorliegt. Weder der Tatbestand der Beleidigung noch der der üblen Nachrede oder Verleumdung sei erfüllt. Die Äußerung sei als an Tatsachen anknüpfendes Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt, so die Staatsanwaltschaft.
Die Behörde verwies direkt auf die politische und juristische Vorgeschichte des thüringischen AfD-Chefs. Höcke war vom Landgericht Halle bereits zweimal rechtskräftig wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden, nachdem er die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ genutzt hatte.
Vor diesem realen, tatsächlichen Hintergrund sei die Einstufung und Bezeichnung des Politikers als „Nazi“ durch die Demonstrantin rechtlich zulässig und keine reine Schmähkritik.❞
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